Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e. V.

Unsere Vision: Jede Wunde ist heilbar, jede chronische Wunde vermeidbar

Öffentliche Konsultationsphase der S3-Leitlinie

„Lokaltherapie von Wunden aufgrund von peripherer, arterieller Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronischer venöser Insuffizienz“

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Aktualisierung der S3-Leitlinie „Lokaltherapie von Wunden aufgrund von peripherer, arterieller Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronischer venöser Insuffizienz“ abgeschlossen ist.

Die Konsultationsfassung zur Leitlinie steht nun bis zum 26.05.2023 im Leitlinien-Register der AWMF e.V. zur öffentlichen Konsultation bereit.

Alle sind dazu eingeladen, die Konsultationsfassung der Leitlinie kritisch zu lesen und zu kommentieren. Die Konsultationsfassung kann auf der Seite der AWMF heruntergeladen und kommentiert werden. Bitte nutzen Sie für Ihre Rückmeldungen den auf der Seite der AWMF bereitgestellten Kommentierungsbogen und senden Sie diesen bis zum 26.05.2023 an cwleitlinie@dgfw.de. Alle Kommentare und deren Bewertung werden in zusammengefasster Form zur Leitlinie veröffentlicht.

Hier geht es zur entsprechenden Internetseite der AWMF:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/091-001KF

Nähere Informationen zur Leitlinie:

Die aktualisierte Leitlinie zielt auf die Lokaltherapie bei Wunden bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), Diabetes mellitus (DM) und chronischer venöser Insuffizienz (CVI) ab. Sie wurde erstmals im Jahr 2012 von der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. (DGfW) initiiert.

Die Leitlinie bildet den wissenschaftlichen Stand und den daraus resultierenden von Expert*innen definierten mindestens erforderlichen „State of the Art“ der Wundtherapie ab. Sie soll als bestverfügbares Diagnostik- und Therapieprinzip breit umgesetzt werden und Grundlage evidenzbasierter Entscheidungsfindung für medizinisches Fachpersonal und Patient*innen sein.

Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich an alle Personen und Berufsgruppen, welche an der Versorgung und/oder Behandlung von Patient*innen mit chronischen Wunden oder an Entscheidungen in Bezug auf diese Patient*innen beteiligt sind.

Weitere Adressaten sind beteiligte Berufsgruppen und Betreuungspersonen, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit innerhalb der Versorgungskette oder an den Schnittstellen der Versorgungsebenen Patient*innen mit Wundheilungsstörungen, schwerheilenden oder chronischen Wunden beraten, betreuen, behandeln oder entsprechendes Wissen weitergeben bzw. die Versorgungsqualität überwachen und sichern.

Ebenso zum Adressatenkreis dieser Leitlinie zählen die Patient*innen selbst und sie beratende, betreuende oder pflegende Personen.

DGfW-Mitgliederversammlung 2022

Wichtig! Verschiebung der Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicherweise müssen wir heute die für Samstag, den 26. November 2022 anberaumte Mitgliederversammlung aus dringenden Gründen verschieben.

Gleich mehrere Vorstandsmitglieder haben kurzfristig ihre Verhinderung für den 26.11. mitgeteilt. Aufgrund der kurzfristigen Verhinderung unseres Präsidenten sowie weiterer Erkrankungen von Vorstandsmitgliedern musste der Vorstand die Entscheidung treffen, die Mitgliederversammlung zu verschieben.

Über den neuen Termin werden wir Sie frühzeitig informieren und Ihnen erneut die Möglichkeit bieten, sich rechtzeitig für Ihre Teilnahme anmelden zu können.

Inhaltlich blicken wir – dieser Schleier sei an dieser Stelle schon einmal kurz angehoben – auf ein sehr erfolgreich abgeschlossenes Innovationsfonds-Projekt zurück. Uns ist trotz der COVID-19 Pandemie ein Einschluss von 94 % der geplanten Patient*innen gelungen und wir erhielten vergange Woche einen weiteren positiven Bescheid des Innovationsausschusses für den nächsten Projektschritt. Die Aufarbeitung der pandemiebedingt verzögerten Meilensteine unserer übrigen Projekte erfolgt nach besten Kräften.

Über sämtliche Entwicklungen und die laufenden Projekte wird der Vorstand ausführlich in der kommenden Mitgliederversammlung berichten. Auch steht dann die Neuwahl des DGfW-Vorstands an. Hierzu stehen altgediente und neue Kandidaten in den Startlöchern zur Wahl. Weitere Interessierte können sich jederzeit gerne noch melden unter mitglied@dgfw.de.

An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich für Ihr und Euer Verständnis für die kurzfristige Planänderung!

Die Terminabsage sowie den neuen Termin für die Mitgliederversammlung werden wir auch auf unserer Homepage www.dgfw.de veröffentlichen.

Wir wünschen allen Erkrankten eine gute und rasche Genesung sowie allen Mitgliedern eine besinnliche und friedliche Adventszeit im Kreis der Liebsten, beruflich und privat gutes Gelingen und Erfolg sowie bestmögliche Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Jan Esters
Präsident
Brigitte Nink-Grebe
Generalsekretärin

Wer darf zukünftig chronische und / oder schwerheilende Wunden versorgen?

Ab Oktober 2022 sollen spezialisierte Leistungserbringer zur Versorgung von Menschen mit schwer heilenden und/oder chronischen Wunden im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege etabliert werden.

Die Qualifizierung zum „Zertifizierten Wundassistent / WAcert® DGfW (Beruf)“ entspricht vollständig den neuen Anforderungen Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i. d. F. vom 28.10.2021

Gemäß den Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden, müssen

  • alle Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung bei Versicherten mit chronischen und schwer heilenden Wunden übernehmen, über eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden verfügen.
    Die notwendige Zusatzqualifikation umfasst mindestens 84 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, soweit keine Übergangsregeln geltend gemacht werden können.
  • leitende Pflegefachkräfte ebenfalls über eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 84 UE verfügen und zusätzlich eine weitere Qualifikation von mindestens 84 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten nachweisen und den erfolgreichen Abschluss durch eine Prüfung belegen. Das heißt: Die erforderliche wundspezifische Qualifikation für leitende Pflegefachkräfte in Wundzentren / spezialisierten Einrichtungen erfordert insgesamt mindestens 168 Unterrichteinheiten.

Haben Sie bereits eine Wundqualifikation als ICW-Wundexperte oder Wundexperte –DEKRA? Dann benötigen Sie nur noch einen Teil der Module, um zur Prüfung zum „Zertifizierten Wundassistent / WAcert® DGfW (Beruf)“ zugelassen zu werden. Gerne informieren wir Sie dazu.